Köln Auweiler Esch Aktuell

Informationen zu Köln Auweiler Esch

Informationen zur geplanten Bebauung in Köln Auweiler Esch

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Hallo,

die Stadt Köln plant in Köln Auweiler-Esch großflächige neue Baugebiete. Die Flächen liegen zum Teil auf dem Gelände des Erholungsgebietes Stöckheimer Hof, dass zum Naturpark Rheinland gehört.

Als betroffene Bewohner von Esch und Auweiler haben wir uns daher entschlossen mit diesem Blog den Bürgern von Auweiler-Esch die Möglichkeit zu geben, sich über diese Projekte zu informieren und sich dann ein eigenes Urteil bilden zu können. Mittlerweile hat sich auch eine Bürgerinitiative Auweiler-Esch gegründet, die sich für die Interessen von Auweiler-Esch einsetzen will.

Details hierzu gibt es in der Kategorie: Bürgerinitiative Auweiler-Esch

und hier der Spendenaufruf der Bürgerinitiative Auweiler-Esch

Geplant sind 34 Hektar und bereits genehmigt sind 22 Hektar neue Bauflächen für ca. 3000 Wohneinheiten. Hinzu kommt eine Erweiterung des Autobahnanschlusses zur A57, der mehr Verkehr nach Auweiler-Esch bringen wird.

Zum Einstieg in das Thema empfehlen wir die Kategorie: Bebauung-Was ist geplant?

Der Link befindet sich rechts in der Navigationszeile unter Kategorien.

Der allgemeine Verfahrensablauf für neue Siedlungsfächen stellt sich wie folgt dar:

1.) Änderung Regionalplan für den Regierungsbezirk durch den Regionalrat (bereits genehmigt in 2018)

2.) Änderung Flächennutzungsplan durch die Kommune und Genehmigung von FNP durch die Bezirksregierung Köln. (Dieses Verfahren läuft zur Zeit)

3.) Aufstellung Bebauungsplan durch die Kommune

Aktueller Stand zur 2.ten Regionalplanänderung vom 07.02.2022

Für Auweiler-Esch gibt es damit insgesamt folgende Änderungen im neuen Regionalplanentwurf von 2022:

– 34 Hektar, Siedlungsfläche nördlich von Esch, das Klärwerksgelände und ein Randstreifen am Randkanal.

– Eine Abfalldeponie zwischen Pesch und Esch anstelle der Kiesgrube Terra Kies

Screenshot_Regeionlplan 06-2022Legende Regionalplan

Artikel zur aktuellen Regionalplanänderung

Die Auslegung der Regionalplanänderung hat am 7.2.2022 begonnen und endet am 31.8.2022. Bis zum 31.8.2022 besteht die Möglichkeit an der Öffentlichkeitsbeteiligung teilzunehmen.

Hier geht es zur Öffentlichkeitsbeteiligung:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/regionalplanung/beteiligung_regionalplanung/index.html

Aktueller Stand September 2020 zur 1.ten Regionalplanänderung von 2018:

Zur Genehmigung der Siedlungsflächen benötigte die Stadt Köln einen Beschluss des Regionalrates zur Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln. Der Änderungsantrag für Auweiler-Esch wurde eingereicht und stand am 22.6.2018 zur Abstimmung im Regionlarat. Der Regionalrat für den Regierungsbezirk Köln hat in seiner Sitzung 22.6.2018 die geplanten Siedlungsflächen für Auweiler-Esch beschlossen. Die Stadt Köln ist nun dabei die 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für Köln Nord-West abzuschließen. Am 20.08.2020 stand die Fortschreibung des Flächenutzungsplanes auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Chorweiler (Vorlage 1102/2019), um die städtebauliche Planungsphase einzuleiten. Die Bezirksvertretung Chorweiler hat die Vorlage einstimmig abgelehnt. Daraufhin hat die Verwaltung die Vorlage 1102/2019 zurückgezogen. Sie wird nicht mehr dem Rat vorgelegt. Es ist zu erwarten, dass die Vorlage nun überarbeitet wird.

Bereits am 20.12.2016 hat der Rat der Stadt Köln die Ratsvorlage 1028/2015 beschlossen.

Titel: Umsetzung STEK Wohnen hier: Neue Flächen für den Wohnungsbau.

Hier die Passagen für die Flächen rund um Auweiler und den Stadtbezirk 6 Chorweiler :


Leider ist die Verwaltung bisher nicht aktiv geworden, um diesen Ratsbeschluss umzusetzen. Stattdessen wurde mit der Ratsvorlage (Vorlage 1102/2019) die Freigabe der städtebaulichen Planungsphase vorgeschlagen. Die Bezirksvertretung hat dies jedoch abgelehnt und auf den Ratsbeschluss von 2016 verwiesen.

genehmigte Siedlungsflächen, Wo wird gebaut?

Leider gab es keine Änderungen zu dem vorgestellten Regionalplanentwurf von 2018. Alle im Entwurf dargestellten Flächen (22 Hektar) werden zu Siedlungsflächen umgewandelt.

Link: Beschlussvorlage zur Regionalplanänderung für Sitzung am 16.3.2018

Plan-Entwurf für den genehmigten neuen Regionalplan:

Regionalplan 200

Zusammengefasst: Für Auweiler-Esch sind 22 Hektar neue Siedlungsflächen geplant und genehmigt, unter anderem im Erholungsgebiet Stöckheimer Hof, das zum Naturpark Rheinland gehört. Zwischen und Auweiler und Esch bleibt ein regionaler Grünzug erhalten. Die Ortsteile Auweiler und Esch sollen nicht zusammen wachsen.

Die nächste Grafik zeigt den zunächst von der Bezirksregierung abgelehnten Entwurf des Flächennutzzungsplans für Auweiler-Esch, der das Regionalplanänderungverfahren notwendig machte. Mit der Ausnahme der kleinen Fläche zwischen Auweiler und Esch wird der FNP-Plan nun endgültig umgesetzt. Für Auweiler-Esch sind 3 neue größere Siedlungsflächen geplant und genehmigt. Zur Zeit arbeitet die Stadt Köln am Bebauungsplan für diese Flächen:

Fläche 1: nördlich von Esch hinter der Johannes Prassel Straße

Fläche 2: Auweiler Nord hinter der Greesberger Straße (im Besitz der Stadt Köln, Flächenpass)

Fläche 3: Auweiler Süd-Ost, Hahner Weg. Diese Fläche befindet sich innerhalb der Grenzen des Erholungsgebietes Stöckheimer Hof, das zum Naturpark Rheinland gehört. (im Besitz der Stadt Köln, Flächenpass)

Und so sieht der Entwurf des Flächennutzungsplans mit neuem Autobahnanschluss zur A57 und nördlicher Erweiterung des Gewerbegebietes Pesch aus. Geplant ist ein neuer Autobahnvollanschluss zur A57 anstelle der Kiesgrube Terra-Kies.

FNP Anschluss A57

Link: Flächennutzzunsplan mit dem neuem Autobahnanschluss

Quelle: http://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=33592&voselect=9764

Der geplante Autobahnvollanschluss ohne Umgehungstraße ist für Esch von großem Nachteil. Bereits jetzt sind Auweiler und Esch stark vom Durchgangsverkehr belastet. Es ist für die Zukunft mit einer weiteren Zunahme der Verkehrsprobleme zu rechnen. In den Planungen wird dies aber nicht berücksichtigt. Im Gegenteil, die bis 2010 geplante Umgehungsstraße für Esch wurde 2011 aus Planungen gestrichen. An der Umsetzung der geplanten Siedlungsflächen hält man aber fest, ohne die Verkehrsprobleme anzugehen. Der im Bunderverkehrwegeplan 2030 vorgesehene Ausbau der A57 eröffnet der Stadt Köln Möglichkeiten zu Änderungen der bestehenden Autobahnanschlussstellen. Warten wir ab, ob die Pläne für Anschlusstelle Chorweiler/Pesch jetzt umgesetzt werden?

Erholungsgebiet Stöckheimer Hof, Infotafel am Escher See Eingang Parkplatz Sundown Beach:

Die gelbe Linie in der Grafik zeigt die Grenzen des Erholungsgebietes Stöckheimer Hof an. Das Erholungsgebiet besteht aus verschiedenen Naturschutz- und Landschaftschutzgebieten, die über landwirtschaftlich genutzte Freiflächen vernetzt sind.

Naturschutzgebiete: Stöckheimer See, Baadenberger Senke, Große Laache

Landschaftsschutzgebiete: Escher See, Pescher See, Pulheimer See, Orrer Wald

Karte Zweckverband

Dies war die Planung für Auweiler-Esch im Rahmen der Regionale 2010:

NVZ_EH_Karte_1

NVZ_EH_ Karte_2

Quelle: http://www.regio-gruen.de/regiogruen-verstehen/die-projekte/projekte-nord/erholungsgebiet-stoeckheimer-hof/index.html

Weitere Siedlungsflächen sind zudem in Vorbereitung.

Neben den genehmigten Siedlungsflächen von 22 Hektar rund um Auweiler, hat die Stadt Köln im März 2020 weitere 34 Hektar Fläche nördlich von Esch im Regionalrat als Siedlungsfläche angemeldet.

weitere geplante Siedlungsfächen (34ha), für diese Flächen wird zur Zeit ein Regionalplanänderungsverfahren vorbereitet

Details zu gibt es hier :  https://nvzkoelnesch.wordpress.com/2020/06/24/neue-siedlungsflaechen-in-esch-geplant/

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Written by Chefredakteur

Dezember 18, 2011 um 7:50 pm

6 Antworten

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  1. Hallo, verweise auf folgende Facebook-Seite “ IG Martin Luther-Str Köln-Esch „. Hier gibt es Informationen zur Bebauung in der Martin-Luther-Str. Esch, ehem. Evang. Kirche.

    https://www.facebook.com/igmartin.lutherstr.9

    Bea Brand.

    Januar 21, 2020 at 1:02 pm

  2. Unter diesem Link finden sich aktuelle Informationen.
    http://www.ksta.de/koeln/die-stadt-frisst-sich-in-die-flaeche-33825838
    Was bedeutet denn das für die geplanten Gebiete in Auweiler? Wie ist die Aussage von Herrn Kleinjans zu verstehen? Welche Flächen sind aus den Planungen weggefallen?

    Joris Caron

    Februar 3, 2020 at 9:16 am

    • Bei den im Artikel im Kölner Stadtanzeiger genannten Flächen von 34 Hektar handelt es um zusätzliche Flächen, die die Verwaltung der Stadt Köln für den Wohnungsbau vorschlägt. Die bisherigen Flächen von 22 Hektar sind bereits genehmigte Siedlungsflächen. Auweiler-Esch bekommt 22 Hektar Siedlungsfläche, deren konkrete Planung demnächst beginnen wird. Daneben berät der Rat der Stadt Köln zur Zeit, ob es nördlich von Esch zusätzlich weitere 34 Hektar Siedlungsfläche geben soll. Sollte der Rat dies beschließen, muss die Stadtverwaltung ein weiteres Regionalplanungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln einreichen.

      Chefredakteur

      Februar 3, 2020 at 9:35 am

      • Vielen Dank für die rasche Antwort. Bedeutet das, dass die Aussage von Herrn Kleinjans sich darauf bezieht, dass zusätzlich zu den schon genehmigten 22 Hektar in Auweiler und den zur Diskussion stehenden 34 Hektar in Esch noch weitere Flächen zur Diskussion standen? Beste Grüße

        Joris Caron

        Februar 3, 2020 at 10:23 am

    • Die offziell genannten Flächen und Unterlagen findet man hier: https://nvzkoelnesch.wordpress.com/2019/11/22/weitere-siedlungsgebiete-in-esch-geplant/
      Es handelt sich um genehmigte 22 Hektar und geplante 34 Hektar.
      Daneben standen für Auweiler und Esch weitere 68,4 Hektar an Flächen zur Diskussion, die wieder gestrichen worden sind.

      Chefredakteur

      Februar 3, 2020 at 12:36 pm

      • Korrektur meiner Aussage: Es standen für Auweiler und Esch weitere 68,4 Hektar an Flächen zur Diskussion, die wieder gestrichen worden sind. Ich werde einen neuen Blogartikel dazu schreiben.
        Quelle: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=290734
        Dann in der Anlage 1, Modul 3, Teil 2 auf der letzte Seite (S. 104 und S. 105)

        Chefredakteur

        Februar 3, 2020 at 12:51 pm


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